Wahrheit veröffentlichen

Bis vor wenigen Jahren gab es den rechtlichen Grundsatz, dass die Veröffentlichung der Wahrheit immer erlaubt ist.
Das ist heute nicht mehr so.
Die Wahrheit darf nur dann veröffentlicht werden, wenn dadurch für den Betroffenen keine Ehrverletzung erfolgt.
Was jedoch ehrverletzend ist, liegt weitgehend im Ermessen des Gerichts.
Also: VORSICHT VOR  DER  WAHRHEIT!

Es ist auch in diesem Punkt wieder so, wie im gesamten Strafrecht: wir haben mehr Täterschutz als Opferschutz.

Wenn also "Franz" eine gerichtlich festgestellte Straftat, wie zum Beispiel einen Betrug oder Unterschlagung begeht, dann ist Franz ein Täter. Soweit, so klar.
Geht jetzt das Opfer "Hugo" an die Öffentlichkeit und berichtet, dass Franz diese Straftaten begangen hat, so ist dies richtigerweise ehrverletzend, weil die Gemeinschaft eine Straftat als ehrlos ansieht, aber doch die Wahrheit.
Zum Verständnis: Wer sich ehrlos verhält, kann unter dem Schutz des Gesetzes verlangen, dass die Ehrlosigkeit nicht veröffentlicht wird, weil ihn das als "ehrlos" darstellt.

Hä???

Hugo wird also von Franz verklagt und erhält im schlimmsten Falle eine Strafe, muss vielleicht Schadensersatz (bei Schadensnachweis) oder einen "Täter-Opfer-Ausgleich" zahlen.

Noch schlimmer wird es, wenn Hugo behauptet, dass Franz durch seine Straftat wohl "unnormal" - in welchen Adjektiven auch immer - sei.
Das ist dann juristisch eine Unterstellung, Diffamierung und natürlich wieder ehrverletzend.

Fassen wir zusammen:
Begeht Franz eine Straftat, für die er in einer öffentlichen Verhandlung bestraft wird, ist diese Verurteilung ethisch, moralisch und rechtlich richtig und in Ordnung.
Redet Hugo über diese Angelegenheit, in welcher er direkt betroffen ist und dies für jeden Bürger in öffentlich zugänglichen Informationsdiensten belegbar ist, macht er sich ebenfalls strafbar. 

Wenn ich mich strafbar mache, ist das für jeden nachlesbar aber keiner darf darüber öffentlich sprechen????

Also: VORSICHT VOR  ALLEM, WAS  MAN  ÜBER  ANDERE PREISGIBT.

Ich jedoch sehe eine Verleumdung nur dann als Straftat, wenn ich falsche Informationen über Personen und Taten veröffentliche. Das ist mies, falsch, gegebenenfalls zerstörend und muss natürlich bestraft werden. Denn das wäre eine Lüge.

Aber wenn jemand Böses getan hat, ist ER doch in erster Linie für alle resultierenden Folgen verantwortlich, oder? Gilt nicht mehr das Verursacher-Prinzip: wäre die verursachende Straftat nicht begangen worden, hätte es auch die Veröffentlichung der Wahrheit nicht gegeben?
Ich weiß: das ist natürlich schwammig und kein sachlicher Vergleich...

Wie sollen aber sonst andere vor justiziablen Machenschaften, Lügen, Straftaten beschützt werden?  

Warum ich das hier schreibe? Weil ich das leider selbst als Opfer erfahren musste. Gottlob hatte ich einen klar denkenden Richter ...